Baumeisterverband fordert Erhöhung des Schwellenwertes auf acht Prozent
Der Schweizerische Baumeisterverband SBV sieht sich durch den am Freitag veröffentlichten SECO-Bericht «Vollzugsmonitoring Stellenmeldepflicht» bestätigt. Erstmals wird eingeräumt, dass zu Zeiten historisch tiefer Arbeitslosigkeit viele Berufsarten unnötigerweise von der Stellenmeldepflicht ausgebremst worden sind, obwohl sie eigentlich von einem Fach- und Arbeitskräftemangel betroffen sind. Damit sich solche Widersprüche wegen der Vergangenheitsperspektive künftig nicht wiederholen, fordert der SBV die Erhöhung des Melde-Schwellenwertes auf acht Prozent.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO spricht in einem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Stellenmeldepflicht Klartext: «Die Entwicklung der Arbeitslosenquote wirkt sich mit einer zeitlichen Verzögerung auf die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten aus.(…) Damit unterstanden zu Zeiten historisch tiefer Arbeitslosigkeit insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2022 relativ viele Berufsarten der Stellenmeldepflicht.» Mit Folgen für verschiedene Branchen wie das Bauhauptgewerbe. «Durch die gleichzeitig erhöhte Nachfrage an Arbeitskräften kamen verschiedene Bereiche des Arbeitsmarktes in eine Phase des Fach- und Arbeitskräftemangels», heisst es im SECO-Bericht «Vollzugsmonitoring Stellenmeldepflicht» weiter. Eine Situation, die sich erst wieder beruhigt hat, seit per 1. Januar 2023 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten auf ein praxistaugliches Mass zusammengekürzt worden ist und sich damit die Reichweite der Stellenmeldepflicht mehr als halbiert hat.
Der Schweizerische Baumeisterverband SBV nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stellenmeldepflicht technisch grundsätzlich funktioniert und der ihr zugrunde liegende Informationsvorsprung von Stellensuchenden auch für die Wirtschaft Vorteile bietet – vorausgesetzt, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) können für offene Stellen auch wirklich Dossiers geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten an die Unternehmen weiterleiten. Denn wiederholt hat die Vergangenheitsperspektive dazu geführt, dass etliche Berufsarten mit klar ersichtlichem Fachkräftemangel meldepflichtig waren. Mit Folgen gerade im Bauhauptgewerbe: Für Stellen als Betonbauer, Zementierer oder jene Sammelkategorie die «Sonstige Berufe des Bauhauptgewerbes» umfasst. hat die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Vermittlung bloss 1,5 bis 2 Prozent betragen, dies gemäss Schätzungen des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel. Angesichts dieser verschwindend geringen Erfolgsaussichten beklagen die Baufirmen zu Recht den hohen Aufwand, den die Meldung einer Stelle an das RAV mit sich bringt.
Korrekturen am System Stellenmeldepflicht nötig
Umso wichtiger ist es, dass die Motion «Stellenmeldepflicht. Wiedereinführung eines praxistauglichen Schwellenwertes» des Städterats Erich Ettlin, die im SECO-Bericht als einer von mehreren politischen Vorstössen zur Stellenmeldepflicht erwähnt wird, nun im Parlament rasch behandelt und verabschiedet wird. Liegt der Schwellenwert wie von der Motion gefordert künftig bei acht statt fünf Prozent, ist die Gefahr verzerrender zeitlicher Effekte viel geringer. Der SBV unterstützt ebenfalls Ansätze, welche die Erhebungsmethodik für den massgebenden Prozentsatz qualitativ verbessern und verstärkt digitale Hilfsmittel einsetzen.