Bund beschleunigt Genehmigung von Windparks
Windenergieanlagen sollen künftig beschleunigt genehmigt werden können. Der Bundesrat hat auf den 1. Februar die Energieverordnung entsprechend angepasst. Die Beschleunigung gilt nur bis zu einem Zubau von 600 Megawatt.
Windparkanlagen können in der Schweiz ab dem 1. Februar 2024 beschleunigt genehmigt werden. Der Bundesrat hat gemäss einer Mitteilung an seiner Sitzung vom 15. Dezember die Energieverordnung entsprechend geändert. Sie stützt sich auf den Artikel 71c des Energiegesetzes.
Neu erteilt der Kanton die Baubewilligung für Windenergieanlagen, falls er intern keine andere Zuständigkeit festgelegt hat. Beschwerden sind dann nur noch an das obere kantonale Gericht möglich. Beschwerden beim Bundesgericht sind nur bei Rechtsfragen von zusätzlicher Bedeutung zugelassen.
Die Beschleunigung gilt nur bis zu einem Zubau von 600 Megawatt Windenergie schweizweit. Damit Interessierte wissen, ob ihr Projekt noch unter diese Schwelle fällt, werden die Windparkanlagen bereits während den verschiedenen Projektierungs- und Realisierungsphasen vor ihrer Inbetriebnahme in das öffentlich zugängliche Geoinformationssystem aufgenommen.