Bund leistet Kantonen Arbeitshilfe beim Klimaschutz
Das Bundesamt für Raumentwicklung hat eine Arbeitshilfe für die Gestaltung kantonaler Richtpläne entwickelt. Sie soll den Kantonen im Umgang mit dem Klimawandel nützlich sein. Dazu werden gute Beispiele für die Verankerung von Klimaschutz bei der Raumentwicklung vorgestellt.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) will die Kantone dabei unterstützen, räumlichen Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen, erläutert das ARE in einer Mitteilung. Es hat dazu eine Arbeitshilfe für die kantonalen Richtpläne erstellt. Mit diesen für alle Behörden verbindlichen Richtplänen steuern die Kantone ihre räumliche Entwicklung.
Die vom ARE entwickelte Arbeitshilfe soll als Ergänzung des bestehenden Leitfadens für die kantonale Richtplanung fungieren. Sie bietet gute und umsetzbare Beispiele aus der Praxis an, wie die Raumplanung den Herausforderungen des Klimawandels begegnen kann. Dabei werden sowohl Massnahmen für den Klimaschutz als auch Massnahmen zur Anpassung an die Klimawandel thematisiert.
Als Beispiel einer Massnahme zum Klimaschutz führt das ARE in der Mitteilung die im Richtplan des Kantons Genf verankerte Förderung des Fuss- und Veloverkehrs an. Dies und „der Planungsgrundsatz der kurzen Wege“ seien „wichtige raumplanerische Hebel für den Klimaschutz“.
Bei der Anpassung an den Klimawandel nennt das ARE ein Beispiel aus dem Kanton Schaffhausen. Er hat in seinem Richtplan festgesetzt, dass Flächen im Siedlungsgebiet möglichst nicht versiegelt werden sollten, damit das Wasser versickern und zur Neubildung von Grundwasserreserven beitragen kann.