Bund unterstützt Sanierungen im gemeinnützigen Wohnungsbau

Bern, Oktober 2020

Der Bund will Wohnungsbaugenossenschaften bei energetischen Sanierungen unterstützen. Ein entsprechendes Sonderprogramm sieht die Gewährung von Darlehen für 25 Jahre vor. In den ersten zehn Jahren fallen dabei keine Zinsen an. Ein ähnliches Programm für den ländlichen Raum legt die Stiftung für Wohneigentumsförderung auf.

Die gemeinnützigen Wohnbauträger der Schweiz verfügen über einen Bestand von knapp 170’000 Wohnungen, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Viele dieser hauptsächlich in Städten und Agglomerationen gelegenen Wohnungen seien älter als 30 Jahre und genügten den heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr, heisst es dort weiter. Ein Sonderprogramm des Bunds soll gemeinnützige Wohnbauträger motivieren, ihre Gebäude nachhaltig zu sanieren.

Das vom Bundesrat ausgearbeitete Programm sieht dabei die Gewährung von Darlehen in Höhe von bis zu 50’000 Franken pro zu sanierender Wohnung vor. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren wird in den ersten zehn Jahren auf die Erhebung von Zinsen verzichtet. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsarbeiten den Zustand der Gebäudehülle auf die Stufe B des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) verbessern oder den Minergie-Standard erfüllen.

Ein ähnliches Programm für den ländlichen Raum wird von der Stiftung für Wohneigentumsförderung (SFWE) aufgelegt, informiert der Bundesrat in der Mitteilung weiter. Hier können jeweils 90’000 Franken pro Wohnung für maximal drei Wohnungen beantragt werden. Gesuche für beide Programme können bei den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus beziehungsweise der SFWE bis Mitte Oktober 2023 eingereicht werden.

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