Bundesrat erleichtert Bewilligung grosser Solaranlagen
Grosse Solaranlagen auf freier Fläche können ab dem 1. April erleichtert bewilligt werden. Sie können mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten rechnen. Die Anlagen müssen bereits bis Ende 2025 Strom liefern und bis Ende 2030 vollständig in Betrieb genommen sein.
Der Bundesrat hat am 17. März mehrere Änderungen bei Verordnungen im Energiebereich vorgenommen. Diese setzen laut einer Mitteilung die dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter um, welche das Parlament 2022 beschlossen hat.
Die Änderungen erleichtern die Bewilligung von grossen Photovoltaikanlagen. Die Baubewilligung selbst wird durch den Kanton erteilt und muss auch Auflagen für den Rückbau enthalten. Die Standortgemeinde und die Grundeigentümerschaft müssen zugestimmt haben. Der Bund wiederum bewilligt die elektrische Erschliessung.
Die Grossanlagen können eine Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten erhalten. Dazu müssen sie bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent der erwarteten Produktion der Anlage oder 10 Gigawattstunden eingespeist haben. Die gesamte Anlage muss bis Ende 2030 ans Netz gegangen sein.
Die Erleichterungen gelten, bis diese neuen Grossanlagen insgesamt 2 Terawattstunden Strom erzeugen. Die Anlagen dürfen nicht auf Fruchtfolgeflächen errichtet werden.