Bundesrat gleist Begrenzung der Bauten ausserhalb von Bauzonen auf
Der Bund will die Bebauung ausserhalb der Bauzonen mit einer Teilrevision des Gesetzes zur Raumplanung stabilisieren. Der Bundesrat hat dazu einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage lässt Neubauten maximal in Höhe von 1 Prozent des Stands von 2023 zu.
Der Bundesrat schlägt vor, die Zahl neuer Gebäude ausserhalb der Bauzonen im Vergleich zum Stand 2023 um maximal 1 Prozent wachsen zu lassen. Er hat an seiner Sitzung vom 19. Juni eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Bei dem Vernehmlassungsentwurf handelt es sich um eine Vorlage für die Verordnung zum revidierten Raumplanungsgesetz. Es war am 29. September letzten Jahres von beiden Kammern verabschiedet worden und hat zum Ziel, das Bauen ausserhalb der Bauzonen auf einem bestimmten Niveau zu stabilisieren.
Derzeit gibt es in der Schweiz rund 620’000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Tritt die Vorlage in Kraft, könnte diese Zahl maximal um 6200 Gebäude steigen. Bei jährlich durchschnittlich 500 neuen Bauten ausserhalb der Bauzone wäre die zulässige Höchstzahl in etwas über zehn Jahren erreicht, schreibt der Bundesrat.
Darüber hinaus schlägt der Bundesrat Änderungen im Umgang mit Spezialzonen vor. Hier sollen Neubauten ausserhalb der Bauzonen in Volumen und Fläche durch den Abriss bestehender Anlagen kompensiert werden müssen. In Landwirtschaftszonen wird der Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen bekräftigt.