Dietikon legt neue Bau- und Zonenordnung für Silbern vor
Der nicht genehmigungsfähige Gestaltungsplan für das Gebiet Silbern - Lerzen - Stierenmatt (SLS) in Dietikon wird durch eine Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) ersetzt. Das haben Stadt und Kanton am 26. Januar mitgeteilt.
Der Gestaltungsplan für das Gebiet Silbern – Lerzen – Stierenmatt (SLS) in Dietikon kann laut einer Medienmitteilung nicht durch den Kanton Zürich genehmigt werden. Das haben die Behörden von Stadt und Kanton den Grundeigentümern und Interessenvertretern in einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. Januar, mitgeteilt.
Der Gestaltungsplan sollte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Naturschutzes, der Bevölkerung sowie der Industrie und des Gewerbes eine geordnete Entwicklung ermöglichen. Die Bevölkerung hatte dem Gestaltungsplan am 11. März 2012 klar zugestimmt.
Dagegen ist allerdings beim Baurekursgericht des Kantons Zürich (BRG) Rekurs erhoben worden. Das Verfahren wurde bis zum Erlass einer Schutzverordnung für die Limmataltläufe ausgesetzt. Die dadurch erforderliche Revision der Schutzverordnung ist im Dezember 2022 erfolgt. Unabhängig von der Entscheidung des BRG teilte das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich im Frühling 2021 der Stadt Dietikon mit, dass es den rekursbelasteten öffentlichen Gestaltungsplan SLS auch nach Abschluss des hängigen Rechtsmittelverfahrens nicht genehmigen kann.
Grund dafür ist, dass sich die Rechtslage seit der Festsetzung des Gestaltungsplans in wesentlichen Punkten geändert hat. So war der Gestaltungsplan SLS als Rahmenplan konzipiert, in den später private Gestaltungspläne eingebettet werden können. Ein solches Planungskonstrukt ist zwischenzeitlich nicht mehr genehmigungsfähig, heisst es in der Mitteilung der Stadt.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, entschied die Stadt Dietikon nach Abklärungen beim Kanton, die notwendigen Änderungen für das Gebiet SLS mit einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung umzusetzen. Diese liegt jetzt bereit für die öffentliche Mitwirkung.