Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren im Kanton Zürich

Februar 2024

Der Kanton Zürich führt ein vollständig digitales Baubewilligungsverfahren ein, das ab dem 1. April 2024 in Kraft tritt. Diese Innovation ermöglicht die Einreichung und Bearbeitung von Baugesuchen über die Online-Plattform «eBaugesucheZH», wodurch ein effizienterer, papierloser Prozess etabliert wird.

Im Rahmen seiner Bestrebungen, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und zu digitalisieren, hat der Kanton Zürich einen entscheidenden Schritt unternommen, um das Baubewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ab dem 1. April 2024 wird das Verfahren für die Einreichung von Baugesuchen durch die Einführung der Plattform komplett digitalisiert. Diese Entwicklung markiert einen Fortschritt in der Verwaltung und Abwicklung von Bauvorhaben, indem sie den Papierverbrauch reduziert und die Effizienz steigert.

Seit dem Start im Februar 2020 hat die Plattform bereits wesentlich zur Vereinfachung des Baubewilligungsprozesses beigetragen. Sie ermöglicht einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen Antragstellern, Behörden und anderen beteiligten Parteien und unterstützt den gesamten Prozess von der Einreichung bis zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Bislang war das Verfahren jedoch nicht vollständig papierlos, da gesetzliche Bestimmungen die ausschliessliche Nutzung digitaler Mittel verhinderten.

Die jüngsten Änderungen im Planungs- und Baugesetz sowie in der Bauverfahrensverordnung (BVV) und der Besonderen Bauverordnung I, die vom Regierungsrat beschlossen wurden, beseitigen diese Hürden. Mit der neuen Rechtsgrundlage ist der Weg frei für ein vollständig digitales Baubewilligungsverfahren. Baudirektor Martin Neukom hebt die Bedeutung dieser Entwicklung hervor und betont, dass mit der Umsetzung dieses digitalen Vorhabens ein kundenorientierter und ressourcenschonender Service geschaffen wird, der den heutigen Anforderungen entspricht und die Abwicklung von Baugesuchen für alle Beteiligten vereinfacht.

Um die vollständige Umsetzung zu gewährleisten, müssen alle Städte und Gemeinden im Kanton Zürich innerhalb von drei Jahren auf das neue, ausschliesslich elektronische Verfahren umstellen. Diese Umstellung verspricht eine effizientere und umweltfreundlichere Gestaltung des Baubewilligungsprozesses, was eine bedeutende Neuerung für Fachleute im Management der Immobilienbranche darstellt.

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