Eine kontrollierte Entwicklung in Corsier
Der Staatsrat hat den kommunalen Richtplan und den Richtplan für die Fussgängerwege von Corsier genehmigt. Beide zielen darauf ab, die Identität der Gemeinde als Landgemeinde zu bewahren und gleichzeitig den Herausforderungen der Stadtentwicklung des Kantons und den neuen gesetzlichen Anforderungen an eine stärkere Verdichtung der Villengebiete gerecht zu werden.
Die Verdichtungsstrategie für diese Zone, die 55% der bebaubaren Fläche der Gemeinde abdeckt, schlägt vor, das Viertel Maisons-Neuves entlang der Route de Thonon mit einer Zonenänderung weiter zu entwickeln, indem dort eine Vielfalt an Wohnungen und Dienstleistungen angesiedelt wird.
Da 45% des Territoriums in Landwirtschaftszonen liegen und die natürliche Umgebung stark vertreten ist, ermöglicht diese Verdichtungsstrategie die Erhaltung und Aufwertung dieser Räume und des Gemeindeerbes.
Da die Lebensqualität der Bevölkerung im Mittelpunkt steht, wird der Entwicklung von öffentlichen Räumen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Verbesserung des Netzes der sanften Mobilität wird zudem den Zugang zu diesen Lebensräumen sowie zu den Nachbargemeinden erleichtern.
Diese Vision für die Entwicklung des Villengebiets steht im Einklang mit dem kantonalen Richtplan 2030.