Fortsetzung des Baselbieter Energiepakets bis 2025 geplant
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt sich für die Fortführung des erfolgreichen Baselbieter Energiepakets bis Ende 2025 ein. Angesichts der anhaltenden Erfolge und der aktuellen finanziellen Herausforderungen schlägt er Anpassungen der Beitragssätze und zusätzliche Finanzmittel vor.
Um die Kontinuität des Baselbieter Energiepakets zu gewährleisten, hat der Regierungsrat dem Landrat eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung sowie einen Nachtragskredit für das Jahr 2024 vorgeschlagen. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass das Programm zur Förderung energetischer Gebäudesanierungen und der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich nahtlos fortgesetzt werden kann. Für 2024 wurde ein Nachtragskredit von 2,28 Millionen Franken beantragt, und die Gesamtausgabenbewilligung bis Ende 2025 soll auf 42,16 Millionen Franken angehoben werden.
Das Energiepaket hat sich durch eine hohe Investitionsbereitschaft der Gebäudeeigentümer als besonders wirksam erwiesen. Trotz einer Stabilisierung der Nachfrage auf hohem Niveau nach einem Rekordjahr 2022, bleibt das Förderprogramm im interkantonalen Vergleich sehr effektiv. Diese Ergebnisse wurden im jüngsten Zwischenbericht des Regierungsrats an den Landrat detailliert dargelegt.
Aufgrund der aktuellen finanziellen Engpässe plant der Regierungsrat eine moderate Senkung der Beitragssätze ab dem 1. Januar 2025. Diese Anpassung reflektiert die überdurchschnittlich hohen Sätze im Vergleich zu anderen Schweizer Kantonen und wird durch die kürzlich eingeführte Energieprämie abgefedert, welche einkommens- und vermögensabhängige Unterstützungen bietet. Gleichzeitig wird mit dem neuen nationalen Impulsprogramm, das Anfang 2025 startet, eine weitere finanzielle Förderung für die Umrüstung von Heizsystemen und umfassende Sanierungen von Gebäudehüllen angeboten.
Für die nächsten Planungsperioden von 2026 bis 2030 bereitet der Regierungsrat eine separate Vorlage vor, die auf den Erkenntnissen aus dem Energieplanungsbericht 2022 und weiteren parlamentarischen Aufträgen basiert. Diese Initiative soll die Ausrichtung und Effektivität des Förderprogramms weiter stärken und an die dynamischen Bedürfnisse des Energiemarktes anpassen.
Abschliessend unterstreicht der Zwischenbericht, basierend auf dem kantonalen Energiegesetz, die Bedeutung einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Fördermassnahmen, um die CO2-Reduktion effektiv zu unterstützen und den legislativen Anforderungen gerecht zu werden. Der Regierungsrat bleibt in seinem Engagement für eine nachhaltige und energieeffiziente Zukunft für Basel-Landschaft verpflichtet.