Hypothekarischer Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent stabil
Der hypothekarische Referenzzinssatz für Mietverhältnisse in der Schweiz bleibt weiterhin bei 1,75 Prozent. Diese Konstanz beeinflusst die Mietzinsgestaltung und bietet Stabilität für Mieter und Vermieter.
Der hypothekarische Referenzzinssatz, massgeblich für die Mietzinsgestaltung in der gesamten Schweiz, verbleibt bei 1,75 Prozent. Dies wurde am 3. Juni 2024 bekannt gegeben und beruht auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen, der am 31. März 2024 bei 1,72 Prozent lag. Dieser Durchschnittszinssatz hat sich seit dem letzten Quartal nicht verändert, wodurch der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz weiterhin kaufmännisch gerundet bei 1,75 Prozent bleibt. Diese Stabilität wird bis zu einer signifikanten Veränderung des Durchschnittszinssatzes von unter 1,63 Prozent oder über 1,87 Prozent beibehalten.
Bedeutung für Mietzinsansprüche
Der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent ist seit dem 2. Dezember 2023 unverändert. Bei Mietverträgen, die auf einem höheren Referenzzinssatz von 2,00 Prozent oder mehr basieren, besteht weiterhin ein Anspruch auf Mietzinssenkung. Umgekehrt ergibt sich für Vermietende ein Anspruch auf Mietzinserhöhung, wenn der zugrunde liegende Referenzzinssatz bei 1,50 Prozent oder darunter liegt, gemäss den mietrechtlichen Bestimmungen, die eine Erhöhung um 3 Prozent pro Viertelprozentpunkt vorsehen.
Ausnahmen und zusätzliche Einflussfaktoren
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Mietverträge wie indexierte oder gestaffelte Mietzinsen und Umsatzmieten bei Geschäftsräumen. Auch geförderte Wohnungen unterliegen häufig speziellen Regelungen. Darüber hinaus können andere Kostenfaktoren wie die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die Unterhalts- und Betriebskosten die Mietzinsgestaltung beeinflussen. Die Teuerung kann zu 40 Prozent in die Mietzinsberechnung einfliessen, was zu Anpassungen führen kann.
Regelmässige Bekanntgabe und rechtliche Grundlage
Der hypothekarische Referenzzinssatz und der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht, mit der nächsten Bekanntgabe am 2. September 2024. Seit dem 10. September 2008 dient der einheitliche Referenzzinssatz als Grundlage für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz, gemäss Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Diese Regelung ersetzte die früher in den einzelnen Kantonen gültigen Zinssätze für variable Hypotheken und sorgt für eine einheitliche und transparente Mietzinsberechnung im ganzen Land.