Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mietpreisgestaltung bleibt stabil bei 1,5 Prozent
Der hypothekarische Referenzzinssatz, der maßgeblich für die Mietpreisgestaltung in der Schweiz ist, bleibt unverändert bei 1,5 Prozent. Diese Rate gilt ab dem 2. September 2023 und bleibt so lange bestehen, bis der Durchschnittszinssatz entweder unter 1,38 Prozent fällt oder über 1,62 Prozent steigt.
Berechnung und Hintergrund
Der Referenzzinssatz basiert auf dem volumengewichteten Durchschnitt der inländischen Hypothekarzinsen. Mit Stichtag 30. Juni 2023 ist dieser Durchschnittszinssatz im Vergleich zum Vorquartal von 1,44 auf 1,59 Prozent angestiegen. Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten gerundet und veröffentlicht.
Rechtliche Auswirkungen für Mieter und Vermieter
Ein Senkungsanspruch für Mieter besteht weiterhin, wenn der Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent oder höher basiert. Bei einem Mietzins, der auf einem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert, können Vermieter den Mietzins im Rahmen des Mietrechts um bis zu 3 Prozent erhöhen.
Zusätzliche Faktoren für Mietzinsanpassungen
Neben dem Referenzzinssatz können auch der Landesindex der Konsumentenpreise und Veränderungen in den Unterhalts- und Betriebskosten zu einer Anpassung des Mietzinses führen. Die Teuerung kann bis zu 40 Prozent des Mietzinses ausmachen.
Öffentliche Bekanntgabe
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gibt den Referenzzinssatz sowie den zugrunde liegenden Durchschnittszinssatz vierteljährlich bekannt. Die nächste Mitteilung ist für den 1. Dezember 2023 geplant.
Historischer Kontext
Seit dem 10. September 2008 wird der einheitliche hypothekarische Referenzzinssatz für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz verwendet, ersetzt damit die vorher in den einzelnen Kantonen geltenden variablen Hypothekarzinsen.