Hypothekarischer Referenzzinssatz sinkt auf 1,5 Prozent

März 2025

Der hypothekarische Referenzzinssatz, der für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz massgeblich ist, wurde auf 1,5 Prozent gesenkt. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf Mietverhältnisse und bietet Mietenden die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion zu fordern. Ein kraftvoller und zukunftsorientierter Blick auf die Entwicklungen im Immobilienmarkt.

Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde auf 1,5 Prozent festgelegt, was einer Senkung um 0,25 Prozentpunkte gegenüber dem letzten publizierten Satz entspricht. Diese Änderung basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen, der zum Stichtag 31. Dezember 2024 von 1,63 Prozent auf 1,53 Prozent gesunken ist. Der neue Referenzzinssatz gilt ab dem 4. März 2025 und bleibt bestehen, bis der Durchschnittszinssatz unter 1,38 Prozent fällt oder über 1,62 Prozent steigt.

Auswirkungen auf Mietverhältnisse
Die Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte kann für Mietende einen Senkungsanspruch von bis zu 2,91 Prozent bedeuten, sofern der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent basiert. Bei einem höheren Referenzzinssatz als 1,75 Prozent fällt die Mietzinsreduktion entsprechend grösser aus.

Falls der bisherige Mietzins bereits auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert, besteht kein Anpassungsanspruch. Bei einem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent reduziert sich der Erhöhungsanspruch der Vermietenden auf grundsätzlich 3 Prozent.

Ausnahmen und zusätzliche Faktoren
Mietverträge mit indexierten oder gestaffelten Mietzinsen sowie Umsatzmieten bei Geschäftsräumen sind von diesen Regelungen ausgenommen. Auch bei geförderten Wohnungen können spezielle Regelungen gelten.

Neben dem Referenzzinssatz können weitere Faktoren wie die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise (Teuerung) und Änderungen der Unterhalts- und Betriebskosten die Mietzinsgestaltung beeinflussen. Diese Faktoren müssen gegebenenfalls in die Berechnung einbezogen werden.

Vierteljährliche Anpassung
Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt gegeben und auf der Website www.referenzzinssatz.admin.ch veröffentlicht. Die nächste Bekanntgabe ist für den 2. Juni 2025 vorgesehen.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden und zukunftsorientierten Überblick über die Auswirkungen der Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf Mietverhältnisse in der Schweiz.

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