Kanton Glarus setzt Siedlungs- und Abbaugebiete im Richtplan fest

August 2024

Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus hat die Siedlungs- und Abbaugebiete der Gemeinde Glarus Nord im kantonalen Richtplan verankert. Diese Festsetzungen folgen der Genehmigung der kommunalen Nutzungsplanung und bieten Planungs- und Rechtssicherheit für zukünftige Entwicklungen.

Im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung von Glarus Nord hat das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus das Siedlungsgebiet der Gemeinde offiziell im kantonalen Richtplan festgesetzt. Dies geschieht nach einer eingehenden Überprüfung der Auslastung der Wohn-, Misch- und Kernzonen, die nun den strengen bundes- und kantonalen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung entsprechen. Diese Festsetzung unterstützt das Ziel, Zersiedelung zu verhindern und die Landschaft zu bewahren, und bietet gleichzeitig den Grundeigentümern in Glarus Nord langfristige Planungs- und Rechtssicherheit, was für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons von erheblicher Bedeutung ist.

Erweiterung des Abbaugebiets Haltengut in Mollis
Zusätzlich zur Festsetzung des Siedlungsgebiets wurde das Abbaugebiet Haltengut im Ortsteil Mollis im kantonalen Richtplan erweitert. Diese Massnahme ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abstimmung der Nutzungsplanung durch die Gemeinde Glarus Nord, die die Umweltverträglichkeit des Projekts nachgewiesen hat. Die Erweiterung des Abbaugebiets trägt zur bedarfsgerechten Ver- und Entsorgung bei und stellt eine wichtige raumplanerische Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinde dar.

Genehmigungsverfahren auf Bundesebene
Die Fortschreibungen des kantonalen Richtplans 2018 wurden nach Konsultation der Nachbarkantone beim Bundesamt für Raumentwicklung zur Genehmigung eingereicht. Mit der Festsetzung der Siedlungs- und Abbaugebiete hat der Kanton Glarus einen bedeutenden Schritt im Genehmigungsverfahren der kommunalen Nutzungsplanung von Glarus Nord abgeschlossen. Die Beschlüsse sind ab sofort verbindlich und schaffen klare Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung der Region.

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