Kanton Luzern will Ausbau von Erneuerbaren beschleunigen
Der Kanton Luzern will mit der Änderung des Kantonalen Energiegesetzes das Potenzial von Solaranlagen auf Gebäuden besser ausschöpfen. Der Gesetzentwurf sieht bei Neubauten eine angemessene Ausnutzung der Dachfläche vor. Dasselbe gilt bei Dachsanierungen von bestehenden Häusern.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat seinen Gesetzesentwurf zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die Änderung des Kantonalen Energiegesetzes sieht eine bessere Ausnutzung der Dachflächen zur Erzeugung von Solarstrom vor.
Wie es in einer Medienmitteilung heisst, sollen Neubauten künftig nicht mehr nur einen Teil der selbst benötigten Elektrizität erzeugen, sondern das Stromerzeugungspotenzial der Dachfläche „angemessen ausnutzen“. Auch für bestehende Bauten werden Vorgaben zur Stromerzeugung vorgeschlagen, weil vor allem sie über ein „immenses Potenzial für die Stromerzeugung“ verfügten.
Dies sei im Interesse eines raschen Ausbaus lokal produzierter erneuerbarer Energie, so Regierungspräsident Fabian Peter: Damit „erreichen wir nicht nur unsere Klimaziele, sondern erhöhen auch unsere Energieversorgungssicherheit“. Immerhin könnten Photovoltaikanlagen auf Dächern im Kanton insgesamt 2,4 Terawattstunden Solarstrom erzeugen. Das ist den Angaben zufolge mehr als das Doppelte des aktuellen Stromverbrauchs aller Privathaushalte.
Neu sollen Photovoltaikanlagen auch auf einem anderen Dach innerhalb einer bestimmten Häusergruppe errichtet werden dürfen, etwa auf Ställen, Heuböden, Gewerbebauten oder bei Schularealen. Damit reagiert der Regierungsrat auf ein oft geäussertes Anliegen aus der öffentlichen Vernehmlassung. Diese hatte vom 15. Dezember bis 6. April 2023 stattgefunden.
Die Mehrheit habe der generellen Stossrichtung, den Zielen und den Grundsätzen der neuen Regelungen zugestimmt. Die vorliegende Änderung des Kantonalen Energiegesetzes wird voraussichtlich für die kommende Mai-Session des Kantonsrats traktandiert.