Kanton Zürich will Solaranlagen auf grossen Dächern vorschreiben

Zürich, September 2024

Der Kanton Zürich will Solaranlagen auf geeigneten grossen Dächern verbindlich machen, um das Netto-Null-Ziel erreichen zu können. Die Pflicht soll für Neu- und Bestandsbauten gelten. Gleichzeitig ist eine Förderung von Technologien zur saisonalen Energiespeicherung geplant.

«Für eine sichere Stromversorgung in der Schweiz und um das Ziel Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen, muss die Stromproduktion aus lokalen erneuerbaren Energien rasch und deutlich ausgebaut werden», leitet die Staatskanzlei des Kantons Zürich eine Mitteilung zu einer geplanten Teilrevision des Energiegesetzes ein. Konkret will der Kanton Zürich die Errichtung von Solaranlagen auf geeigneten Dächern ab 300 Quadratmetern Fläche verbindlich machen. Damit könnten rund 60 Prozent eines jährlichen Potenzials von insgesamt 6 Terawattstunden Solarstrom von Dächern ausgeschöpft werden, schätzt der Kanton.

Die Installation von Solaranlagen auf grossen Dächern soll sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten verbindlich sein. Bereits bestehende Gebäude dürfen dabei bei einer Dachsanierung, spätestens aber bis 2040 nachgerüstet werden. Die Vorgabe soll zudem nur dann greifen, «wenn die Solaranlage über die gesamte Lebensdauer wirtschaftlich ist». Die entsprechende Gesetzesvorlage wurde in die bis Ende November dauernde Vernehmlassung geschickt.

Neben der Pflicht für Solaranlagen sieht die Teilrevision die Förderung von Technologien zur saisonalen Energiespeicherung vor. Sie soll aus einem von den Stromnetzbetreibern verwalteten Förderfonds erfolgen, der aus einer Abgabe von maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde Strom geäufnet wird. Angedacht sind wettbewerbliche Ausschreibungen, von denen Projekte mit dem meisten Winterstrom pro Förderfranken profitieren, sowie die Unterstützung von noch in der Entwicklung befindlichen Technologien zur saisonalen Speicherung.

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