Kommission unterstützt punktuelle Änderungen im Mietrecht
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich für zwei Vorlagen ausgesprochen, die Änderungen im Mietrecht betreffen. Die Anpassungen sollen die Anfechtung von Anfangsmietzinsen einschränken und den Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit erleichtern.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat zwei bedeutende Vorlagen verabschiedet, die auf eine Verbesserung der Rechtslage im Mietrecht abzielen. Eine der Vorlagen sieht vor, dass Anfangsmietzinse künftig nur noch angefochten werden können, wenn sich die mietende Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer Notlage befand. Dies soll Rechtsunsicherheit reduzieren und langwierige Verfahren vermeiden.
Die zweite Vorlage befasst sich mit der Erleichterung des Nachweises der sogenannten Orts- und Quartierüblichkeit. Damit sollen die Anforderungen an den Nachweis von Vergleichsmieten gesenkt und die Zulassung branchenetablierter Statistiken als Beweismittel ermöglicht werden. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit von Mietzinsen zu verbessern und somit missbräuchliche Mietzinsforderungen zu verhindern.
Entscheidung nach Vernehmlassung
Die Kommission stützt sich in ihrer Entscheidung auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den parlamentarischen Initiativen von Alt-Nationalrat Hans Egloff. Trotz eingebrachter Minderheitsanträge sprach sich die Kommission klar für die Umsetzung der Initiativen gemäss Wortlaut aus.
Die nun verabschiedeten Vorlagen sollen voraussichtlich in der Frühjahrssession 2025 im Nationalrat beraten werden.