Lockerung der Lärmschutzbestimmungen im Wohnungsbau

September 2024

Das Parlament einigt sich auf eine Reform der Lärmschutzvorgaben im Wohnungsbau und fördert die Sanierung von belasteten Kinderspielplätzen. Die Revision des Umweltschutzgesetzes bringt Kompromisse bei Lärmgrenzwerten und Sanierungskosten.

Nach langen Diskussionen haben sich der Nationalrat und der Ständerat auf einen Kompromiss zur Lärmschutzregelung geeinigt. In neuen Wohnungen muss nun mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume – also Räume, in denen sich Menschen regelmässig aufhalten – über Fenster verfügen, bei denen die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Wenn eine kontrollierte Lüftung vorhanden ist, genügt es, wenn die Grenzwerte in einem Raum pro Wohnung eingehalten werden oder ein Kühlsystem installiert ist. Alternativ kann auch eine Baubewilligung erteilt werden, wenn ein ruhiger Aussenraum und ein ruhiges Fenster vorhanden sind.

Altlastensanierung von Kinderspielplätzen
Neben dem Lärmschutz wurde auch die Sanierung von Kinderspielplätzen thematisiert, die durch Düngungen und Luftverschmutzung belastet sind. Öffentliche Spielplätze müssen in Zukunft untersucht und saniert werden. Der Bund unterstützt diese Massnahmen durch den sogenannten Vasa-Fonds und übernimmt 60 Prozent der Sanierungskosten.

Bei privaten Spielplätzen und Hausgärten bleibt die Sanierung freiwillig. Hier übernimmt der Vasa-Fonds 40 Prozent der Kosten, sofern sich die Eigentümer für eine Sanierung entscheiden.

Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes hat das Parlament bedeutende Entscheidungen getroffen, die sowohl den Lärmschutz in neuen Wohngebieten als auch die Sanierung belasteter Spielplätze betreffen. Diese Kompromisse fördern ein gesundes Wohnumfeld und tragen gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung von Wohn- und Spielräumen bei.

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