Meilenstein für die zweite Etappe des Innovationsparks
Der Innovationspark Zürich schreitet mit der Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans für Teilgebiet B in die nächste Etappe voran. Mit dieser Grundlage wird die Entwicklung eines einzigartigen Forschungs- und Entwicklungsstandorts am Flugplatz Dübendorf weiter konkretisiert.
Der Innovationspark Zürich verbindet Forschung, Entwicklung und aviatische Nutzung auf einzigartige Weise. Im südwestlichen Teil des Flugplatzes Dübendorf wird ein Areal für den Innovationspark sowie für einen Forschungs-, Test- und Werkflugplatz entstehen. Diese Vision umfasst nicht nur moderne Infrastruktur, sondern auch öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume. Das Projekt ist von zentraler Bedeutung für die Region, den Kanton Zürich und die gesamte Schweiz.
Gestaltungsplan als Basis für nachhaltige Entwicklung
Der neu festgesetzte Gestaltungsplan für Teilgebiet B schafft verbindliche Rahmenbedingungen. Er regelt die Nutzung, die Lage der Bauflächen sowie gestalterische, ökologische und verkehrliche Vorgaben. Gleichzeitig werden die Auswirkungen auf das regionale Verkehrsnetz vertieft untersucht und Grünräume optimal integriert.
Fortschritte durch Beteiligung und Planungssicherheit
Nach einer öffentlichen Auflagephase und der Berücksichtigung eingegangener Einwendungen wurde der Gestaltungsplan überarbeitet und verabschiedet. Ab dem 22. November 2024 tritt er in Kraft und bildet die Grundlage für zukünftige Bauvorhaben. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Innovationsparks Zürich getan.