Nationalrat will Unterstützung für Asbest-Opfer ausbauen

März 2025

Der Nationalrat hat eine wichtige Entscheidung zur finanziellen Unterstützung von Asbestopfern getroffen. Mit einer Änderung des Unfallversicherungsgesetzes soll die Zukunft der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer gesichert werden. Ein kraftvoller und zukunftsorientierter Blick auf die politischen Entwicklungen im Bereich der sozialen Sicherheit.

Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 130 Ja- zu 64 Nein-Stimmen eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes beschlossen. Damit soll die finanzielle Unterstützung für Asbestopfer durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt sichergestellt werden. Der Entscheid erfolgte gegen den Willen einer SVP-Minderheit.

Lücke bei der Unterstützung schliessen
Die Änderung zielt darauf ab, die Zukunft der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer zu sichern. Die Suva soll künftig Beiträge leisten können, um die Stiftung finanziell zu unterstützen. Diese Mittel dürfen jedoch nur aus Mehreinnahmen der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten stammen, um die Prämien nicht zu beeinflussen.

Entschädigung für Asbest-Opfer
Asbest, einst beliebt für seine praktischen und feuerfesten Eigenschaften, wurde jahrzehntelang verwendet. Seit 1989 ist der Baustoff in der Schweiz verboten, doch die durch Asbest verursachten Erkrankungen werden oft erst Jahrzehnte später sichtbar. Jährlich erkranken rund 120 Personen an Mesotheliomen, einer Krebsform des Brust- und Bauchfells, verursacht durch Asbestfasern.

Finanzielle Sicherheit für Betroffene
Die Stiftung EFA soll jene Asbest-Opfer entschädigen, die nicht von der obligatorischen Unfallversicherung gedeckt sind. Diese Personen erhalten zwar Leistungen von der Krankenkasse und Invalidenversicherung, doch diese decken die Kosten oft nicht vollständig ab. Die Stiftung basiert auf freiwilligen Beiträgen der Industrie, die jedoch in den letzten Jahren abgenommen haben.

Kritik der Gegner
Eine SVP-Minderheit kritisierte die Vorlage als «nicht verursachergerecht». Sie befürchtet, dass die Änderung zu höheren Versicherungsbeiträgen führen könnte und fordert mehr Beiträge der verantwortlichen Unternehmungen. Die Minderheit unterlag jedoch im Rat, da alle anderen Parteien die Vorlage unterstützten.

Ausblick
Der Suva-Rat wird entscheiden, ob und wie viel Geld an die Stiftung EFA überwiesen wird. Bis 2030 benötigt die Stiftung zusätzliche Mittel von 25 bis 50 Millionen Franken. Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage entscheiden.

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