Neue Wege in der Schweizer Umwelt- und Baugesetzgebung

Januar 2024

In einem bedeutenden Schritt zur Reformierung der Schweizer Umwelt- und Baugesetzgebung hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eine Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) beschlossen. Diese Änderung zielt darauf ab, das Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen bei kleineren Wohnbauprojekten zu beschränken, um einen ausgewogeneren Rahmen für private Bauvorhaben zu schaffen. Die Entscheidung reflektiert ein Bestreben, die Dynamik zwischen Umweltschutz und Bauwirtschaft neu zu justieren.

In einer jüngsten Sitzung hat die UREK-N mit einer Mehrheit von 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung einen entscheidenden Gesetzesentwurf angenommen. Der Entwurf, der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.409 entwickelt wurde, sieht vor, das Verbandsbeschwerderecht im NHG so zu modifizieren, dass kleinere und mittelgrosse Bauprojekte, insbesondere Wohnbauten mit einer Geschossfläche unter 400 Quadratmetern, nicht mehr unter dieses Recht fallen. Diese Projekte müssen sich innerhalb der Bauzonen befinden, um von der Regelung ausgenommen zu werden. Die Kommission hebt hervor, dass diese Änderung im Einklang mit dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Beschwerderecht steht, das sich lediglich auf grössere Projekte mit Umweltverträglichkeitsprüfungen bezieht.

Trotz der Zustimmung zur Änderung gab es auch Opposition innerhalb der Kommission. Eine Minderheit unterstrich die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts für den Schutz des historischen und natürlichen Erbes und sprach sich gegen die Neuerungen aus. Andere Minderheiten schlugen vor, die Referenzfläche auf 250 Quadratmeter zu reduzieren oder bestimmte Wohnungen von den neuen Regelungen auszunehmen.

Neben dieser wichtigen gesetzgeberischen Änderung behandelte die Kommission auch das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten. Die Kommission trat ohne Gegenantrag in die Beratungen ein, da sie die Bedeutung einer angemessenen Aufsicht über diese Märkte anerkennt, insbesondere in Anbetracht der volkswirtschaftlichen Relevanz einer sicheren Stromversorgung. Dabei wurde die Notwendigkeit betont, die Schweizer Regelungen nicht unnötig von den EU-Vorgaben abweichen zu lassen.

Des Weiteren wurden Differenzen bei der Vorlage zur Schweizer Kreislaufwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Lockerung des Siedlungsabfallmonopols, grösstenteils ausgeräumt. Uneinigkeit herrschte jedoch weiterhin über die Entpackung unverkaufter biogener Produkte.

In weiteren Geschäften lehnte die Kommission eine Motion zur Verdichtung und zum gemeinnützigen Wohnungsbau ab und reichte einstimmig ein Postulat zur Optimierung der Nutzung von Energieholz ein. Abschliessend wurden verschiedene Wirtschaftsdachverbände, Umweltorganisationen und Branchenvertretungen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen» angehört.

Die Sitzungen der Kommission fanden unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark und zum Teil in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern statt, wobei wichtige Schritte zur Anpassung der Schweizer Umwelt- und Baugesetzgebung unternommen wurden.

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