Neues Gerichtsgebäude für Kreisgericht St.Gallen

Juni 2025

Mit dem Umzug an die Schützengasse 1 wird nicht nur ein langjähriger Provisoriumsstatus beendet, sondern auch die Betriebsabläufe modernisiert und die Sicherheit verbessert. Die Regierung hat für das Projekt einen Kredit von rund 27 Millionen Franken beantragt. Eine Investition in die Effizienz und Zukunftsfähigkeit des Justizstandorts St. Gallen.

Seit 1996 ist das Kreisgericht St. Gallen auf zwei Standorte verteilt. Eine Lösung, die nie für die Dauer gedacht war. Während die Büros in der Liegenschaft Bohl 1 untergebracht sind, finden die Gerichtssitzungen an der Neugasse 3/5 statt. Diese Teilung erschwert nicht nur die Arbeitsabläufe, sondern entspricht auch nicht mehr den heutigen Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität. Mit dem geplanten Umzug in die Liegenschaft Schützengasse 1 soll das Gericht nun endlich ein modernes und zusammenhängendes Zuhause erhalten.

Ein Gebäude für die Zukunft
Die Schützengasse 1 befindet sich im Besitz des Kantons St. Gallen und wird für den neuen Zweck umfassend instandgesetzt und energetisch saniert. Die Machbarkeitsstudie hat bestätigt, dass sich das Gebäude optimal für die Bedürfnisse eines modernen Gerichtsbetriebs eignet. Durch die Zusammenführung aller Dienstleistungen an einem Standort können nicht nur die Arbeitsabläufe vereinfacht, sondern auch die Sicherheitsanforderungen zeitgemäss umgesetzt werden. Die heutige Mietlösung an der Neugasse 3/5 wird damit obsolet, was langfristig finanzielle Vorteile für den Kanton bringt.

Finanzierung und Kosten im Überblick
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 27 Millionen Franken. In diesem Betrag sind 8,5 Millionen Franken für den Übertrag der Liegenschaft vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen enthalten. Die eigentlichen Kosten für die Instandsetzung und Umnutzung des Gebäudes betragen laut Grobkostenschätzung 19,5 Millionen Franken. Diese Investition wird ergänzt durch eine einmalige Entschädigungszahlung der Stadt St. Gallen in Höhe von 780’000 Franken. Der Wegfall der Mietkosten für die Neugasse 3/5 sorgt zudem für eine nachhaltige Entlastung der kantonalen Finanzen.

Baubeginn und Zeitplan
Das Bauvorhaben soll im Jahr 2027 starten. Die Fertigstellung und der Bezug sind für Ende 2028 geplant. Damit wird das Kreisgericht St. Gallen in absehbarer Zeit über ein Gebäude verfügen, das nicht nur den heutigen Anforderungen entspricht, sondern auch künftigen Entwicklungen im Justizbereich Rechnung trägt.

Das grösste Kreisgericht des Kantons
Mit jährlich rund 3’300 Gerichtsverfahren ist das Kreisgericht St. Gallen das bedeutendste der sieben Kreisgerichte des Kantons. Es behandelt Fälle in den Bereichen Zivil- und Strafrecht und verfügt über ein eingespieltes Team von aktuell 43 festangestellten Mitarbeitenden. Dazu zählen Kreisrichterinnen und Kreisrichter, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sowie Kanzleipersonal und Auditorinnen und Auditoren. Bei der Behandlung der Fälle wirken zudem 14 nebenamtliche Kreisrichterinnen und Kreisrichter mit. Für diese umfassenden Aufgaben braucht es eine Infrastruktur, die den heutigen Anforderungen an Effizienz, Sicherheit und Flexibilität gerecht wird.

Sicherheit als integraler Bestandteil
Neben der Zusammenlegung der Standorte ist vor allem das Sicherheitsdispositiv ein zentrales Element des Projekts. Gerichtsbetriebe müssen heute hohen Standards genügen, um die Integrität von Verfahren und den Schutz aller Beteiligten sicherzustellen. Die neue Liegenschaft wird so umgebaut, dass diese Anforderungen erfüllt und alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden können.

Ein Gewinn für alle Beteiligten
Der geplante Umzug des Kreisgerichts St. Gallen bedeutet nicht nur eine Aufwertung für den Justizstandort, sondern auch eine nachhaltige Investition in die Qualität und Zukunftsfähigkeit des kantonalen Gerichtswesens. Die Optimierung der Abläufe, die Modernisierung der Infrastruktur und die energetische Sanierung sind Schritte hin zu einem effizienten und ressourcenschonenden Betrieb. Gleichzeitig profitieren die Verfahrensparteien von einer zeitgemässen Umgebung, die Verhandlungen und Abläufe in einem angemessenen Rahmen ermöglicht.

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