Parlament beschliesst Solarpflicht für grosse Neubauten
Bern - National- und Ständerat haben sich auf die Einführung einer Solarpflicht für grosse Neubauten geeinigt. Eine generelle Solarpflicht auch für Umbauten wird dagegen abgelehnt. Bei weiteren Punkten des Mantelerlasses Energie bestehen weiterhin Divergenzen zwischen den beiden Kammern.
Der Nationalrat hat sich mit 98 zu 95 Stimmen für eine Solarpflicht bei Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche von Dächern und Fassaden ausgesprochen. Er folgte damit einem Minderheitenvotum seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung. Eine Ausweitung der Solarpflicht auch auf Umbauten wurde abgelehnt. Der Beschluss des Nationalrats entspricht einer bereits gefassten Entscheidung des Ständerats im Rahmen der Diskussionen um den Energie-Mantelerlass.
In anderen Punkten des Energie-Mantelerlasses konnten die beiden Kammern bisher dagegen keine Einigung erzielen. Abweichend vom Ständerat sprach sich der Nationalrat am Montag weiterhin für eine Solarpflicht auch bei Parkplätzen ab einer bestimmten Grösse aus. Bei den Restwasservorschriften für Wasserkraftwerke votierte der Nationalrat für eine schärfere Eingrenzung der Ausnahmen als der Ständerat. Einigkeit besteht hingegen bei der Planung von Wasserkraftwerken, deren Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde. Derartige Projekte sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Das Energie-Mantelerlass genannte Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien dient der Umsetzung der Energiewende. Um die Gefahr eine Mangellage möglichst rasch zu bannen, solle der Mantelerlass möglichst noch im laufenden Herbst von den Räten verabschiedet werden, wird Energieminister Albert Rösti in der Mitteilung zitiert. Nach dem Votum des Nationalrats geht die Vorlage nun zurück an den Ständerat.