Parlament verlängert Frist zur Meldung von Baumängeln
Hauskäufer und Bauherren sollen in Zukunft mehr Zeit haben, um Baumängel zu melden. Das Parlament hat sich auf eine Revision des Kauf- und Werkvertragsrechts geeinigt, die insbesondere die Fristen zur Mängelrüge verlängert und den Schutz von Bauherrschaften verbessert.
Die Anpassung des Kauf- und Werkvertragsrechts zielt darauf ab, die rechtliche Position von Hauskäufern und Bauherren zu stärken. Die bisherige Praxis, Baumängel sofort nach deren Entdeckung zu melden, führte oft zu Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten. Der Bundesrat legte daher einen Kompromissvorschlag vor, der von beiden Kammern unterstützt wurde, eine Rügefrist von sechzig Tagen für Werk- und Grundstückkaufverträge.
Debatte um Rügefristen und Verjährung
Der Nationalrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, auf die Rügefristen gänzlich zu verzichten und stattdessen eine verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren einzuführen. Diese Lösung fand jedoch im Ständerat keinen Zuspruch. Die Sorge bestand darin, dass eine völlige Abschaffung der Rügefristen zu erheblicher Rechtsunsicherheit und praktischen Problemen bei der Beweisführung führen würde.
Letztlich einigte sich das Parlament darauf, die Rügefrist bei sechzig Tagen zu belassen und die Verjährungsfrist von fünf Jahren nicht zu verlängern. Ein ausgewogenes Modell, das sowohl Rechtssicherheit als auch den Schutz der Bauherrschaften gewährleistet.
Besserer Schutz für Käufer und Bauherren
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist der Schutz von Immobilienkäufern und Bauherren vor Haftungsklauseln, die bisher oft zu deren Nachteil ausgelegt wurden. In vielen Verträgen wurde die Haftung für Baumängel auf Subunternehmer abgewälzt, was private Bauherren in die schwierige Lage brachte, ihre Ansprüche direkt gegen die Subunternehmer durchsetzen zu müssen. Mit der neuen Regelung darf das Nachbesserungsrecht künftig nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden, was einen erheblichen Vorteil für private Bauprojekte darstellt.
Verstärkter Schutz bei unbezahlten Rechnungen
Besonders brisant ist auch das Thema der doppelten Zahlungsverpflichtungen für Bauherrschaften. Wenn Generalunternehmer Zahlungen nicht an ihre Subunternehmer weiterleiten, riskieren Bauherren, dass diese ihr Bauhandwerkerpfandrecht geltend machen. Das Parlament entschied, dass Bauherrschaften das Pfandrecht nun durch eine Bankgarantie abwenden können. Die Verzugszinsen müssen dabei allerdings nur noch für einen Zeitraum von zehn Jahren gedeckt werden – eine erhebliche Erleichterung für Bauprojekte.
Die Reform des Kauf- und Werkvertragsrechts stellt einen wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit und Schutz im Bauwesen dar. Die Verlängerung der Fristen zur Mängelrüge und die Stärkung der Position von Bauherren und Käufern schaffen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Bauwirtschaft und den Bedürfnissen privater Bauherren. Die Vorlage kehrt nun zur endgültigen Bereinigung an den Ständerat zurück.