Räte streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen
National- und Ständerat sind bei der Revision des Raumplanungsgesetzes weiterhin uneins. Die kleine Kammer will nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - nach wie vor im ganzen Land erlauben.
Der Ständerat hielt am Montag unerschütterlich an seiner Position fest, während der Nationalrat die Regelung auf Gebirgsregionen begrenzen möchte. Die große Kammer muss sich nun erneut mit dem Thema auseinandersetzen. Dabei wird sie auch wieder über die genauen Vorschriften für die Installation von Mobilfunkantennen außerhalb der Bauzone entscheiden müssen. Auch bei dieser Frage gibt es noch eine Differenz.
In vielen weiteren Punkten hatten sich die Räte in der Vorwoche geeinigt. Insbesondere stimmte der Nationalrat zu, unter bestimmten Bedingungen die Umwandlung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnhäuser zu erlauben.
Die Vorlage betrifft Bauvorhaben außerhalb der Bauzone und stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dar. Im Zentrum der Gesetzesrevision steht ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie außerhalb der Bauzone die Anzahl der Gebäude und das Ausmaß der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmäßig Bericht erstatten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Um zu erreichen, dass nicht mehr genutzte Gebäude aus der Landschaft entfernt werden, möchten die Räte Anreize setzen. Neu sollen die Kantone unter bestimmten Bedingungen Abbruchprämien für solche Gebäude auszahlen können.