Räte verlangen Recht auf Ladestationen in Wohnhäusern

Der Bundesrat muss künftig sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter sowie Stockwerkeigentümer Zugang zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge in ihren Wohnliegenschaften erhalten. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion des Nationalrats gutgeheissen, trotz Bedenken hinsichtlich Eigentumsgarantie und Marktprinzip.
Mit 24 zu 18 Stimmen hat der Ständerat am Mittwoch eine Motion von Nationalrat Jürg Grossen angenommen. Der Bundesrat soll verbindliche Vorgaben schaffen, damit der Zugang zu privaten Ladestationen in Miet- und Eigentumswohnungen gewährleistet ist. Die Langsamladestationen seien ein zentraler Hebel für die Mobilitäts- und Energiewende, argumentierten die Befürworter.
Dekarbonisierung braucht Infrastruktur
Flavia Wasserfallen betonte, dass fehlende Ladeinfrastruktur einer der Hauptgründe für stagnierende Verkaufszahlen bei Elektrofahrzeugen sei. «Autos müssen dort geladen werden, wo sie stehen», sagte sie. Auch Thierry Burkart plädierte für staatliche Rahmenbedingungen, «Verbrenner hätten sich auch nie ohne Tankstellen durchgesetzt.»
Eigentumsrecht versus Klimaziel
Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie stellte sich gegen eine gesetzliche Pflicht. Sie warnte vor einem zu starken Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Privatautonomie. Daniel Fässler argumentierte, der Markt solle bestimmen, wo welche Ladeinfrastruktur entsteht.
Bundesrat in der Pflicht
Auch der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Im geltenden Miet- und Stockwerkeigentumsrecht sei die Situation unklar geregelt, so die Regierung. Dennoch muss sie nun Vorschläge zur Umsetzung der Forderung ausarbeiten.
Vergangene Förderansätze gescheitert
Im Rahmen der letzten Revision des CO₂-Gesetzes wollte der Bundesrat jährlich bis zu 30 Millionen Franken für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen bereitstellen. Diese Massnahme scheiterte damals jedoch am Widerstand des Parlaments.