Referenzzinssatz bleibt unverändert
Der Referenzzinssatz bleibt im Juni unverändert bei 1,75 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt. Mietanpassungen auf Basis dieses Zinssatzes sind somit aktuell nicht möglich. Die nächste Überprüfung erfolgt im September.
Der Referenzzinssatz bleibt im Juni unverändert bei 1,75 Prozent, informiert das Bundesamt für Wohnungswesenin einer Mitteilung. Der mietrechtlich für die gesamte Schweiz relevante Zinssatz liegt bereits seit Anfang Dezember 2023 auf diesem Wert. Aktuell kann also auf Grundlage des Referenzzinssatzes kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch bei Mieten geltend gemacht werden.
Der in Viertelprozente gestaffelte Referenzzinssatz wird über den volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen ermittelt. Er lag zum Stichtag am 31. März mit 1,72 Prozent auf dem Wert aus dem Vorquartal. Der kaufmännisch auf 1,75 Prozent gerundete Referenzzinssatz wird erst angepasst, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,63 Prozent fällt oder auf über 1,87 Prozent steigt. Die nächste Bekanntgabe des Referenzzinssatzes wird am 2. September erfolgen.
Ein Senkungsanspruch besteht derzeit weiterhin auf Mieten, die auf einem Referenzzinssatz von 2,0 Prozent oder höher beruhen. Umgekehrt haben Vermietende das Recht auf einem Erhöhungsanspruch, falls der Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder tiefer beruht. Ausgenommen sind Mietverträge mit indexierten oder gestaffelten Mieten, Mieten für geförderte Wohnungen und Umsatzmieten bei Geschäftsräumen.