Regierungsrat verdoppelt Wohnbauförderung

Juli 2024

Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» ab und setzt stattdessen auf einen kraftvollen Gegenvorschlag. Ziel ist die Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch eine Verdoppelung des Rahmenkredits für kantonale Wohnbauförderung auf 360 Millionen Franken.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» ab, die ein Vorkaufsrecht für Gemeinden zur Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau vorsieht. Stattdessen setzt der Regierungsrat auf bewährte Strukturen und Instrumente zur raschen und effektiven Förderung von preisgünstigem Wohnraum.

Der Gegenvorschlag sieht eine Verdoppelung des Rahmenkredits für kantonale Wohnbauförderungsdarlehen von derzeit 180 Millionen auf 360 Millionen Franken vor. Dies ermöglicht eine Mitfinanzierung auf kommunaler Ebene und schafft so ein Potential von 720 Millionen Franken. Damit können mehr Wohnungen gefördert und höhere Darlehenssummen pro Objekt gewährt werden. Die Wohnbauförderungsverordnung soll entsprechend angepasst werden, um die Obergrenze der Darlehen von 20 auf 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten zu erhöhen.

Kritik am Vorkaufsrecht – Eingriff in die Eigentumsgarantie
Der Regierungsrat kritisiert das vorgeschlagene Vorkaufsrecht der Volksinitiative als Eingriff in die Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit. Private Unternehmen, darunter institutionelle Anleger wie Pensionskassen, würden benachteiligt, was zu Rechtsunsicherheit und Abschreckung privater Investitionen führen könnte. Dies könnte die Wohnungsbauaktivitäten hemmen und die bestehende Wohnungsknappheit verschärfen.

Zudem birgt das Vorkaufsrecht das Risiko langwieriger Rechtsmittelverfahren und könnte Gemeinden sowie deren Steuerzahlende belasten. Der Regierungsrat sieht den Gegenvorschlag als effizientere Lösung, um schnell und preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.

Wohnraumknappheit im Kanton Zürich
Die Nachfrage nach Wohnungen im Kanton Zürich übersteigt seit Jahren das Angebot. Die Bautätigkeit ist unterdurchschnittlich, was zu einer zunehmenden Wohnraumknappheit führt. Obwohl ein Grossteil der Zürcher Bevölkerung in langjährigen Mietverhältnissen lebt und daher weniger von steigenden Mietkosten betroffen ist, bleibt der Handlungsbedarf gross.

Der Regierungsrat betont die Notwendigkeit, die Bautätigkeit anzuregen, um das Wohnraumangebot insgesamt zu erweitern und die Miet- und Kaufpreise zu dämpfen. Der Gegenvorschlag zielt darauf ab, gezielt Wohnraum für finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten bereitzustellen.

Effektive Förderung statt Vorkaufsrecht
Der Gegenvorschlag des Regierungsrates verspricht eine rasche und wirkungsvolle Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch eine Verdoppelung des Rahmenkredits und Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung. Damit wird eine solide Grundlage geschaffen, um die Wohnungsknappheit im Kanton Zürich zu bekämpfen und mehr preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten bereitzustellen.

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