Vergünstigungen für Forschung stärken Standorte
Die im Zuge der Reform der Unternehmenssteuern eingeführten steuerlichen Begünstigungen von Forschung und Entwicklung stärken die Innovationskraft der Kantone. Ihre flexible Umsetzung hat die Rangordnung unter den Kantonen verschoben. Bern, Zürich und Aargau steigen dabei laut BAK Economics auf.
„Mit der Schweizer Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wurden anfangs 2020 Instrumente zur steuerlichen Begünstigung von Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten eingeführt“, erläutert BAK Economics in einer Mitteilung. Das Wirtschaftsforschungsinstitut hat die Auswirkungen dieser Begünstigungen auf die Steuerbelastung von Unternehmen in den einzelnen Kantonen untersucht.
Den Ergebnissen zufolge senken sie die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines Unternehmens im Schweizer Schnitt von 13,5 auf 12,2 Prozent, erläutert BAK Economics. Sehr forschungsintensive Unternehmen könnten ihre Belastung sogar um durchschnittlich 4,3 Prozentpunkte auf 9,2 Prozent reduzieren. Für die Kantone stellten die Begünstigungen bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) neben der Innovationsförderung auch einen international akzeptierten Ersatz für die durch die STAF abgeschafften Steuerprivilegien dar.
Mit der flexiblen Umsetzung der Vorgaben durch die Kantone habe sich die Rangliste der Kantone bei der Steuerbelastung für sehr forschungsintensive Unternehmen verschoben, erläutert BAK Economics weiter. Die Tiefsteuerkantone Nidwalden und Obwalden belegten hier zwar weiterhin die Spitzenplätze. „Einige Hochsteuerkantone mit einer grosszügigen Ausgestaltung der FuE-Instrumente können ihre Belastung aber deutlich reduzieren“, schreibt BAK Economics.
Konkret seien „die drei Schlusslichter bei der ordentlichen Besteuerung“, Bern, Zürich und Aargau, „für Unternehmen mit sehr hoher FuE-Intensität in Richtung Mittelfeld des Rankings“ aufgestiegen. Die höchste durchschnittliche Steuerbelastung von Unternehmen mit hohen FuE-Ausgaben weist der Kanton Genf auf.