Zug nutzt OECD-Mindeststeuer für Standortförderung

Mai 2024

Der Kanton Zug, ein international anerkannter Wirtschaftsstandort, stellt sich den Herausforderungen der von der OECD eingeführten weltweiten Mindeststeuer. Durch gezielte Investitionen in soziale Projekte und nachhaltige Innovationen plant der Kanton, potenzielle Nachteile auszugleichen und seine Attraktivität langfristig zu sichern.

In Reaktion auf die bevorstehende Einführung einer globalen Mindeststeuer für grosse internationale Unternehmen ab 2024, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons potenziell beeinträchtigen könnte, hat der Kanton Zug Pläne entwickelt, um etwaige Standortnachteile auszugleichen. Die vorgesehenen Massnahmen umfassen die vollständige Reinvestition der erwarteten Mehrerträge von jährlich etwa 200 Millionen Franken in drei prioritäre Bereiche: soziale Infrastrukturen, innovative Projekte und nachhaltige Entwicklungsinitiativen.

Fokus auf soziale und innovative Projekte
Die geplanten sozialen Massnahmen zielen darauf ab, das Leben für die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft attraktiver zu machen. Dazu gehören Investitionen in ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot, höhere Beiträge an Privatschulen und Massnahmen zur Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes. Im Bereich der Infrastruktur und Innovation stehen zukunftsorientierte Projekte im Mittelpunkt. Initiativen wie die «Blockchain Zug Joint Research Initiative» und die «ETH Learning Factory Zug» sollen durch Förderung nachhaltiger Energieversorgung und -speicherung die Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität im Kanton steigern.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und finanzielle Planung
Um diese Ziele zu erreichen, schlägt der Regierungsrat ein neues «Gesetz über Standortentwicklung» vor, das ein effizientes und flexibles Förderbeitragssystem für Nachhaltigkeit und Innovation einführen soll. Ab 2026 sind jährlich 150 Millionen Franken für Förderbeiträge vorgesehen, wobei die maximale Fördersumme ab 2029 jährlich vom Kantonsrat genehmigt wird. Dieses Vorgehen soll den Unternehmen im Kanton Zug Planungs- und Rechtssicherheit bieten.

Der Finanzdirektor Heinz Tännler betont, dass die geplanten Massnahmen essenziell sind, um Zug als bevorzugten Wohn- und Wirtschaftsstandort zu erhalten. Die öffentliche Vernehmlassung zum neuen Gesetz läuft bis zum 15. September 2024, und das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Diese strategischen Entscheidungen verdeutlichen Zugs Engagement, trotz globaler steuerlicher Veränderungen seine führende Position zu bewahren und weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen und Fachkräfte zu bleiben.

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